Unser Sekretariat
Unser Sekretariat ist durch eine
Rechtsanwaltfachangestellte und eine
Auszubildende besetzt.
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte spricht
ebenso fließend rumänisch.
Unser Büro
Erreichbarkeit
Sollten wir einmal nicht direkt erreichbar sein,
können Sie uns per Email eine Nachricht
zukommen lassen, uns ein Fax senden oder aber
auf den Anrufbeantworter sprechen.
Familienrecht
Ehe, Partnerschaft und
Verwandtschaft
Das Familienrecht umfasst die Regelungen zur Ehe und zu Verwandten.
Typische Problemfelder des Familienrechts sind
•
Ehescheidung (Voraussetzungen, Trennungsjahr, Härtefallscheidung)
•
Auflösung
von
Lebenspartnerschaften
(sogenannte
gleichgeschlechtliche
Ehe)
•
Eheverträge
(Abschluss
vor,
während
oder
am
Ende
der
Ehe;
Überprüfung
der Wirksamkeit, Nichtigkeit und Anpassung an veränderte Verhältnisse)
•
Ehegattenunterhalt (während der Ehe, in der Trennungszeit, nach der
•
Ehescheidung)
•
Unterhalt für betreuende Elternteile
•
Kindesunterhalt
(Minderjährigen-
und
Volljährigenunterhalt,
Düsseldorfertabelle, Berücksichtigung von Ausbildungsvergütung)
•
Elternunterhalt (insbesondere bei Besuch eines Alters- bzw. Pflegeheims
•
mit Kosten, die von den Alterseinkünften nicht gedeckt werden)
•
Güterrecht
bzw.
Zugewinnausgleich
als
Regelung
der
Vermögensauseinandersetzung im Fall der Ehescheidung oder des Todes
•
Versorgungsausgleich
als
Regelungsbereich
des
Rentenausgleich
aus
Ansprüchen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgung
•
am Ende der Ehe
•
Aufteilung
von
Hausrat
und
Herausgabe
persönlicher
Gegenstände
am
Ende
der Ehe und in der Trennungszeit
•
Schutz
vor
Gewalt
in
der
Ehe
aber
auch
in
nichtehelichen
Lebensgemeinschaften
Einen
ausführlichen
Überblick
über
die
einzelnen
Themenbereiche
von
Ehescheidungen
und
sonstigen
familienrechtlichen
und
verbundenen
Fragen
hat
der
Berufsverband
der
Rechtsjournalisten
e.V.
zusammengestellt.
Sie
können dies unter
abrufen.
Sowohl
Frau
Rechtsanwältin
Klüwer,
wie
auch
Herr
Rechtsanwalt
Klüwer
verfügen über umfassende Erfahrung im Familienrecht.
Soweit es die Fallkonstellation erlaubt, versuche wir einvernehmliche Lösungen
zu
erarbeiten,
um
sowohl
die
emotionale,
wie
auch
die
wirtschaftliche
Belastung für die Mandanten niedrig zu halten.
Herr
Rechtsanwalt
Klüwer
verfügt
zudem
bereits
seit
2003
über
den
fachspezifischen
Fachanwalttitel,
der
sowohl
eine
gesonderte
Fortbildung
und
Prüfung,
wie
auch
besondere
praktische
Erfahrungen
für
die
Verleihung
verlangt.
Ferner hat er eine Ausbildung zum Mediator absolviert und wurde mehrfach als
sogenannter Verfahrensbeistand als Anwalt des Kindes bzw. Jugendlichen durch
das Amtsgericht (Familiengericht) Hersbruck bestimmt.
Frau
Rechtsanwältin
Klüwer
hat
den
theoretischen
Teil
der
Ausbildung
für
den
Fachanwalttitel
im
Familienrecht
erworben
und
auch
schon
die
notwendige
Anzahl der Fälle bearbeitet.
Sie
wurde
ferner
mehrfach
als
sogenannte
Verfahrensbeiständin
und
damit
als
Anwältin des Kindes bzw. Jugendlichen durch das Familiengericht bestimmt.
Eine Beratung bei uns vermag insbesondere in den Sprachen Deutsch und
Rumänisch aber auch in Englisch, Französisch und Italienisch zu erfolgen