Unser Sekretariat

Unser Sekretariat ist durch eine Rechtsanwaltfachangestellte und eine Auszubildende besetzt. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte spricht ebenso fließend rumänisch.
Unser Büro

Erreichbarkeit

Sollten wir einmal nicht direkt erreichbar sein, können Sie uns per Email eine Nachricht zukommen lassen, uns ein Fax senden oder aber auf den Anrufbeantworter sprechen.

Erbrecht

Regelungen anläßlich des

(befürchteten) Todes



Das

Erbrecht

umfasst

die

Regelungen

anlässlich

des

eigenen

Todes

und

des

Todes Dritter, die einen begünstigen oder belasten.

Typische Problemfelder des Erbrechts sind

Gestaltung

von

Testamenten

und

Erbverträgen

(letzteres

auch

in

Kombination mit Eheverträgen)

Enterben und Pflichtteil (Folgen und Ansprüche)

Kosten der Beerdigung

Neben

dem

Erbrecht

gibt

es

verschiedene

Problemkreise

die

nicht

unmittelbar

dem Erbrecht selbst zuzuordnen sind.

Vorsorgevollmacht

oder

sogenannte

Patientenverfügung

(Wille

für

den

Fall

der intensiven Pflegebedürftigkeit, der künstlichen Ernährung und des

Komas. Wünsche für den Fall der Betreuungsnotwendigkeit)

Vollmachten über den Tod hinaus

Zuwendungen durch Lebensversicherungen zugunsten Dritter

Eine Beratung bei uns vermag insbesondere in den Sprachen Deutsch und

Rumänisch aber auch in Englisch, Französisch und Italienisch zu erfolgen

Kontakt  Tel +49 (0)9131 976477  Kuttlerstr. 2 91054 Erlangen  eMail: kanzlei@kluewer.eu
Kontakt Tel +49 (0)9131 976477 Kuttlerstr. 2 91054 Erlangen eMail: kanzlei@kluewer.eu

Erbrecht

Regelungen anläßlich des

(befürchteten) Todes

Das

Erbrecht

umfasst

die

Regelungen

anlässlich

des

eigenen

Todes

und

des

Todes

Dritter,

die

einen

begünstigen oder belasten.

Typische Problemfelder des Erbrechts sind

Gestaltung

von

Testamenten

und

Erbverträgen

(letzteres

auch

in

Kombination

mit Eheverträgen)

Enterben

und

Pflichtteil

(Folgen

und

Ansprüche)

Kosten der Beerdigung

Neben

dem

Erbrecht

gibt

es

verschiedene

Problemkreise die nicht unmittelbar

dem Erbrecht selbst zuzuordnen sind.

Vorsorgevollmacht

oder

sogenannte

Patientenverfügung (Wille für den Fall

der

intensiven

Pflegebedürftigkeit,

der

künstlichen Ernährung und des

Komas.

Wünsche

für

den

Fall

der

Betreuungsnotwendigkeit)

Vollmachten über den Tod hinaus

Zuwendungen

durch

Lebensversicherungen

zugunsten Dritter

Eine

Beratung

bei

uns

vermag

insbesondere

in

den

Sprachen Deutsch und

Rumänisch

aber

auch

in

Englisch,

Französisch

und

Italienisch zu erfolgen

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Kanzlei Klüwer